Beschlossene steuerrechtliche Regelungen:
- Pauschale Ersatzleistungen des Arbeitgebers für erforderliche digitale Arbeitsmittel ist pauschal mit bis zu 3 Euro pro Tag , max. 300 Euro pro Jahr, steuerfrei; und
- Dienstnehmer kommen darüber hinaus erweiterte Absetzmöglichkeiten zu.
Das noch nicht beschlossene arbeitsrechtliche Pakte wird voraussichtlich folgende Eckpunkte umfassen (Stand 26.02.2021):
- Homeoffice setzt weiterhin eine (schriftliche!) Vereinbarung voraus.
- Die Haftungserleichterungen des Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes werden auf Angehörige und Haustiere erstreckt.
- Die Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten wie bisher auch im Homeoffice, Arbeitsinspektoren können dieses aber nicht ohne Zustimmung des Dienstnehmers betreten.
- Das Homeoffice-Gesetz bringt keine neuen Arbeitszeitregelungen, das Arbeitszeitgesetz ermöglicht (schon bisher) tätigkeitsbezogene Saldoaufzeichnungen.
- Für Dienstnehmer werden Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Homeoffice geschaffen.
- Arbeitsunfälle im Homeoffice (einschließlich Wegunfälle, zB Lebensmitteleinkauf, Arzt, Kindergarten) unterliegen der Unfallversicherung.
Das gesamte Paket soll mit 1. April 2021 in Kraft treten.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden sie hier.