Kollektivverträge für österreichische Zeitschriften und Fachmedien

Eine wesentliche Kernkompetenz des ÖZV ist die Verhandlung der einschlägigen Mantelkollektivverträge sowie der jeweiligen Tarife als Sozialpartner. Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die aktuellen Tarif-Einigungen sowie die Kollektivverträge zum Download.

Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen

Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) einigten sich in ihrer Verhandlung am 23.3.2023 auf ein Gehaltsplus von 7,5 % in jenen Tarifgehaltsstufen, deren Mindestgehalt bisher den Betrag von (brutto) € 2.300,00 nicht überstieg. In allen übrigen Tarifstufen beträgt die Steigerung 6,2 %, jeweils bei Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. Die Lehrlingseinkommen im kaufmännischen Bereich werden ebenfalls um 7,5 % angepasst.

Darüber hinaus erhalten alle DienstnehmerInnen im Jahr 2023 eine Teuerungsprämie von € 550,00 (Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung und unterjährigem Ein- bzw. Austritt).

Geltungsbeginn für kaufmännische Angestellte ist der 1. Jänner 2023 für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Vereinbarungen für freie und ständige freie Mitarbeiter

Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiter werden ab 1. Jänner 2023 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 131,52 Euro und jene für Fotos 57,62 Euro.

Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalisten und ständig freie Mitarbeiter beträgt künftig 240,24 Euro.