Presseausweise

Informationen über den Zugang zum Presseausweis.

Manche Verzeichnisse weisen für Österreich über 12.000 Journalisten aus und unzählige so genannte Presseausweise sind im Umlauf. Die „harte Währung“ der Branche ist der Presseausweis, der vom Österreichischen Kuratorium für Presseausweise nach strengen Zulassungsbedingungen an Journalisten, Fotoreporter, Kameraleute bzw. Eigentümer, Herausgeber, Verleger vergeben wird, die hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbständig oder in ständiger (und nicht bloß unbedeutender) Nebenbeschäftigung tätig sind.

Trägerverbände des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise sind vier offizielle Interessenvertretungen: der Verband Österreichischer Zeitungen, der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband, der Österreichische Gewerkschaftsbund, GPA-djp und das Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs.

Anträge sind mittels Antragsformular an die jeweiligen Trägervereine bzw. direkt an das Kuratorium für Presseausweise zu richten, wenn keine Mitgliedschaft bei einem der Trägervereine vorliegt.

Dieser Presseausweis ist ein „Arbeitsinstrument“ im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen. Derzeit sind rund 5.800 solcher Presseausweise vom Kuratorium geprüft und ausgestellt.

Wenn Sie für ein Medium tätig sind, das Mitglied beim Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband ist, übermitteln Sie uns Ihren Antrag über nachfolgendes Formular. Folgende Unterlagen sind zu übermitteln:

  • Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises
  • aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei angestellten Journalistinnen/Journalisten und ständig freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
    • Tätigkeits- und Einkommensbestätigung vom Medienunternehmen, bei dem Sie angestellt oder ständig freiberuflich tätig sind.
  • Bei selbständigen, freiberuflich Tätigen:
    • Nachweise Ihrer Arbeit sowie Ihr Einkommen aus journalistischer Tätigkeit.

Formular zur Einreichung Ihres Antrages

Presseausweis 2024

Zu Beginn des Jahres 2024 werden neue Presseausweise vergeben. Inhaber von Presseausweisen werden gebeten, bis 24. November 2023 ein aktuelles Passbild hochzuladen, damit wir den neuen Presseausweis zeitgerecht übermitteln können. 

Kontakt:

ÖZV (betreut ausschließlich die Presseausweise der ÖZV-Mitglieder)
1010 Wien, Schottenring 12/Top 5
Tel. 01 533 79 79-411, presseausweis@oezv.or.at

Kuratorium für Presseausweise
1011 Wien, Postfach 411
office@presseausweis.or.at
www.presseausweis.or.at

Vorsitzender: Mag. Gerald Grünberger
Stellvertreter: Mag. Franz Bauer
Kassier: Matthias Hranyai, MSc
Geschäftsführerin: Mag.a Claudia Gigler

Über die Erteilung eines Ausweises entscheidet der Vorstand, für die Beschlussfassung gelten die Bestimmungen des § 13 des Statuts.