Auch österreichische Medien können einreichen
30. November 2017

Award der deutschen Fachpresse

Auch 2018 kürt die Deutsche Fachpresse die besten Fachmedien in elf Sachkategorien. „Wenn es um Vielfalt, Mut zu Neuem und Kompetenz geht, muss sich die heimische Zeitschriften- und Fachmedienbranche garantiert nicht verstecken. Ich möchte daher alle unsere Mitglieder motivieren, sich für den Award der deutschen Fachpresse zu bewerben, bzw. ausgewählte Werke einzureichen“, so ÖZV-Präsident Thomas Zembacher.

Die Awards der Deutschen Fachpresse bedeuten für die Sieger eine höchst aufmerksamkeitsstarke Auszeichnung gegenüber Werbepartnern und Lesern, für die Beschäftigen sind sie ein enormer Motivationsschub. Fachmedienhäuser können ihr Lieblingsprojekt in elf Sachkategorien – von „Beste Fachzeitschrift“ über „Bester Social-Media-Einsatz“ bis zu „Beste Workflowlösung“ – einreichen. Eine Fachjury ermittelt in einem mehrstufigem Auswahlverfahren die Sieger der jeweiligen Kategorie. Der Award der Deutschen Fachpresse erlaubt es allen Gewinnern, mit dem Siegersignet und dem Titel in all ihren Medien für das ausgezeichnete Produkt zu werben. Die Award-Gewinner werden am Abend des 16. Mai 2018 im Rahmen des Kongresses der Deutschen Fachpresse in Berlin geehrt.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können Fachverlage und Fachmedienhäuser. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Der eingereichte Beitrag muss überwiegend für die vorgenannten Märkte und in deutscher Sprache produziert werden.

Fachmedienangebote im Sinne dieser Ausschreibung sind Fachzeitschriften, digitale Fachinformationsangebote und sonstige Produkte und Dienstleistungen, die der beruflichen Information und der Fortbildung eindeutig definierbarer, nach fachlichen Kriterien abgrenzbarer B2B-Zielgruppen dienen. Nicht als Fachmedien gelten Wirtschafts-, Special-Interest-Titel und Kundenzeitschriften sowie Loseblattsammlungen von Gesetzen.

Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind die Gewinnerbeiträge des Vorjahres.

Die Teilnahme setzt eine Bewerbung voraus. Diese Bewerbung kann nur dann zur Bewertung zugelassen werden, wenn die Einsendegebühr bis spätestens 12. März 2018 auf dem Konto des Veranstalters eintrifft.