Gefördert werden:
- Medieninhaber von Wochenzeitungen
- Medieninhaber von Zeitschriften
- Medieninhaber von Regionalzeitung
- Medieninhaber von Onlinezeitungen und -zeitschriften
Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Informationsunterlage für ÖZV-Mitglieder.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Die dreißigtägige Antragsfrist für diese COVID-Sonderpresseförderung wird ab Kundmachung des Gesetzes berechnet.