Für Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regional- und Onlinemedien
9. Juli 2020

COVID-Sonder-Presseförderung

Der Nationalrat hat beschlossen, zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation der österreichischen Printmedien sowie Onlinezeitungen und -zeitschriften einmalig im Jahr 2020 in Ergänzung zu den bereits geregelten Sonderfördermaßnahmen insgesamt 3 Mio Euro bereitzustellen.

Gefördert werden:

  • Medieninhaber von Wochenzeitungen
  • Medieninhaber von Zeitschriften
  • Medieninhaber von Regionalzeitung
  • Medieninhaber von Onlinezeitungen und -zeitschriften

Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Informationsunterlage für ÖZV-Mitglieder.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Die dreißigtägige Antragsfrist für diese COVID-Sonderpresseförderung wird ab Kundmachung des Gesetzes berechnet.