HOMEOFFICE GESETZ
26. Februar 2021

Homeoffice Gesetz: Entwurf veröffentlicht

Am 15.02.2021 wurde das lange angekündigte Homeoffice Gesetz in Eilbegutachtung geschickt, die Begutachtungsfrist endete bereits am 19.02.2021. Das Gesetzespaket regelt arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice wie im Folgenden dargestellt. Die steuerlichen Regelungen passierten am 24. Februar den Nationalrat, die Beschlussfassung zu den arbeitsrechtlichen Teilen des Gesetzespakets steht noch aus.
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Beschlossene steuerrechtliche Regelungen:

  • Pauschale Ersatzleistungen des Arbeitgebers für erforderliche digitale Arbeitsmittel ist pauschal mit bis zu 3 Euro pro Tag , max. 300 Euro pro Jahr, steuerfrei; und
  • Dienstnehmer kommen darüber hinaus erweiterte Absetzmöglichkeiten zu.

 

Das noch nicht beschlossene arbeitsrechtliche Pakte wird voraussichtlich folgende Eckpunkte umfassen (Stand 26.02.2021):

  • Homeoffice setzt weiterhin eine (schriftliche!) Vereinbarung voraus.
  • Die Haftungserleichterungen des Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes werden auf Angehörige und Haustiere erstreckt.
  • Die Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten wie bisher auch im Homeoffice, Arbeitsinspektoren können dieses aber nicht ohne Zustimmung des Dienstnehmers betreten.
  • Das Homeoffice-Gesetz bringt keine neuen Arbeitszeitregelungen, das Arbeitszeitgesetz ermöglicht (schon bisher) tätigkeitsbezogene Saldoaufzeichnungen.
  • Für Dienstnehmer werden Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Homeoffice geschaffen.
  • Arbeitsunfälle im Homeoffice (einschließlich Wegunfälle, zB Lebensmitteleinkauf, Arzt, Kindergarten) unterliegen der Unfallversicherung.

Das gesamte Paket soll mit 1. April 2021 in Kraft treten.

Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden sie hier.