ÖZV-KV für journalistische Mitarbeiter und kaufmännische Angestellte
26. Januar 2021

Einigung mit 1,4 % Gehaltsplus

Die Verhandlungen zu den Tarifabschlüssen für den journalistischen und den kaufmännischen Bereich konnten mit Ende des Jahres 2020 erstmals gemeinsam abgeschlossen werden. Für beide Bereiche gilt ein Gehaltsplus von 1,4 %; für kaufmännische Angestellte sind die neuen Tarife mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten, für journalistische Mitarbeiter gelten diese ab 1. März 2021.

Der Abschluss, der zwischen der GPA-djp und dem ÖZV für den kaufmännischen Bereich gefasst wurde und mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten ist, sieht im Detail folgende Neuerungen vor:

  • Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in allen Beschäftigungsgruppen um 1,4 %,
  • Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 1,4 % angepasst, somit wird das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr auf € 629,- und im zweiten Lehrjahr auf € 791,- angehoben.

Darüber hinaus kam es beim Kollektivvertrag der kaufmännisch Angestellten zu einer geringfügigen, lediglich semantischen, Anpassung. Hier wird der Begriff Lehrlingsentschädigung, durch den Begriff Lehrlingseinkommen ersetzt.

Der Abschluss zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und dem ÖZV, der mit 1. März 2021 in Kraft tritt, sieht laut Punktation folgende Änderungen vor:

  • Mit Wirkung vom 1. März 2021 werden die Tarifgehälter für journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Praktikanten bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien um 1,4 %.

ÖZV-Präsidentin Claudia Gradwohl bezeichnete den Abschluss, der auf die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie Rücksicht nimmt, als wirtschaftlich und sozial verträglich.