In allen übrigen Tarifstufen beträgt die Steigerung 6,2 %, jeweils bei Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. Darüber hinaus erhalten alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Jahr 2023 eine Teuerungsprämie von € 550,00 (Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung und unterjährigem Ein- bzw. Austritt).
Der Abschluss, der zwischen der GPA und dem ÖZV gefasst wurde, sieht folgende Details vor:
- Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in allen Beschäftigungsgruppen um 7,5 % bzw. 6,2 %.
- Die Lehrlingseinkommen im kaufmännischen Bereich werden um 7,5 % angepasst, somit steigt das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr auf € 696,- und im zweiten Lehrjahr auf € 876,-.
- Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalistinnen und Journalisten sowie ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt künftig 240,24 Euro. Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab 1. Jänner 2023 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 131,52 Euro und jene für Fotos 57,62 Euro.
- Einheitlicher Geltungsbeginn ist der 1. Jänner 2023.
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