Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen

Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) einigten sich in ihrer Verhandlung am 4.12.2024 auf ein Gehaltsplus von 3,1 % bei Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.

Geltungsbeginn für kaufmännische Angestellte ist der 1. Jänner 2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien

Mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 werden die Tarifgehälter für journalistische Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter einschließlich Praktikanten bei österreichischen Zeitschriften und Fach­medien um 3,1 % bei Aufrundung der Erhöhungsbeträge auf volle Eurobeträge angehoben.
 
Geltungsbeginn für Journalistinnen und Journalisten ist der 1. Jänner 2025 mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Vereinbarungen für freie und ständige freie Mitarbeiter

Die Tarifpositionen für ständig freie Mitarbeiter/innen werden ab 1. Jänner 2025 wie folgt festgesetzt: Die Honorierung für reine A4-Textseiten beträgt 143,20 Euro und jene für Fotos 62,74 Euro.

Die monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalist/innen und ständig freie Mitarbeiter/innen beträgt künftig 261,55 Euro.

Kollektivverträge für österreichische Zeitschriften und Fachmedien

Eine wesentliche Kernkompetenz des ÖZV ist die Verhandlung der einschlägigen Mantelkollektivverträge sowie der jeweiligen Tarife als Sozialpartner. Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die aktuellen Tarif-Einigungen sowie die Kollektivverträge zum Download.