Die Steuer von 5% auf Online-Werbeumsätze trifft Online-Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von 750 Mio. € bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Mio. € erzielen.
Im nächsten Schritt muss eine Konkretisierung der künftigen Digitalförderung für Medienunternehmen verlegerischer Herkunft stattfinden. ÖZV-Geschäftsführer Gerald Grünberger stellte klar: „Mit dem Beschluss zur Einführung einer Digitalsteuer wurde ein wichtiger Grundstein für etwas mehr Fairness am Werbemarkt gelegt. Wichtig wird in der künftigen Gesetzgebungsperiode jedoch sein, auch die erforderlichen Reformmaßnahmen im Bereich der Presseförderung zu ergreifen. Die Mittel aus der Digitalsteuer stellen einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der österreichischen Medienhäuser verlegerischer Herkunft bei der digitalen Transformation sowie im Bereich der Journalistenausbildung dar.“