Konkret sind folgende Lieferungen und Leistungen vom temporären 5%-Steuersatz erfasst:
Printpublikationen
Der 5%-Steuersatz ist anwendbar auf die Lieferung von
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern;
- Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur);
- Bilderalben, Bilderbüchern und Zeichen- oder Malbüchern;
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden; sowie
- kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen.
Elektronische Publikationen
Zur Gleichstellung von physischen und digitalen Publikationen und zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten gilt der ermäßigte Steuersatzes in Höhe von 5 % auch für
- elektronische Publikationen (inklusive Hörbücher) sowie Teile davon, die nicht vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw. Werbezwecken dienen.
Details entnehmen Sie der Informationsunterlage für ÖZV-Mitglieder.