für den publizistischen Bereich
9. Juli 2020

Vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer auf 5 %

Mit dem Bundesgesetzblatt I 60/2020, ausgegeben am 7. Juli 2020, wurde die Steuer für bestimmte Lieferungen und Leistungen im „publizistischen Bereich“ vorübergehend, nämlich im Zeitraum von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 5 % abgesenkt.

Konkret sind folgende Lieferungen und Leistungen vom temporären 5%-Steuersatz erfasst:

Printpublikationen

Der 5%-Steuersatz ist anwendbar auf die Lieferung von

  • Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern;
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur);
  • Bilderalben, Bilderbüchern und Zeichen- oder Malbüchern;
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden; sowie
  • kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen.

Elektronische Publikationen

Zur Gleichstellung von physischen und digitalen Publikationen und zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten gilt der ermäßigte Steuersatzes in Höhe von 5 % auch für

  • elektronische Publikationen (inklusive Hörbücher) sowie Teile davon, die nicht vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw. Werbezwecken dienen.

Details entnehmen Sie der Informationsunterlage für ÖZV-Mitglieder.