ZUR STÄRKUNG HEIMISCHER MEDIENUNTERNEHMEN
27. Mai 2022

Digitaltransformationsförderung: Anträge bis 22. August möglich

Seit 9. Mai kann die Förderung beantragt werden. Die Medienförderstelle RTR stellt auf ihrer Website umfangreiche Informationen rund um Voraussetzungen, Antragstellung und Auszahlung zur Verfügung.
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Mit der Digitaltransformationsförderung werden künftig Medienunternehmen, die ihre Inhalte auf das österreichische Publikum ausrichten, im Hinblick auf den Auf-  und Ausbau ihres digitalen Angebots unterstützt. Auch Monatsmagazine können von der Förderung profitieren, wenn sie sich an einen allgemeinen Personenkreis richten und überwiegend der redaktionell aufbereiteten politischen, allgemein wirtschaftlichen und kulturellen Information und Meinungsbildung dienen. Ziel ist die Förderung der Medienvielfalt in Österreich, auch Wochen- und Monatsmagazine können von der Förderung profitieren.

Die Richtlinien der KommAustria zur Förderung der digitalen Transformation können auf der Website der Medienförderstelle RTR eingesehen werden, seit 9. Mai können Ansuchen für die neue Digitaltransformationsförderung gestellt werden. Im ersten Jahr wird sie voraussichtlich 54 Mio. Euro umfassen, ab dem kommenden Jahr stehen 20 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Infomaterial und FAQs als Hilfestellung

Die RTR hat als Hilfestellung für Medienunternehmen umfangreiche Informationsmaterialien gestaltet, die auf der Website zur Verfügung stehen und beim Einreichprozess unterstützen. In einem detaillierten FAQ-Bereich gibt es Antworten auf eine Vielzahl an Fragen rund um die Fördervoraussetzungen, die Antragstellung und die Auszahlung, dank eines Schnellchecks“ kann rasch überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Alle Informationen finden sich auf der Website der RTR unter www.rtr.at.