Der Österreichische Werberat (ÖWR) verzeichnete im Vorjahr eine gleichbleibend hohe Anzahl an Beschwerden: In Summe gingen 413 Beschwerden ein, im Jahr 2020 waren es 411. Dabei wurden vom Werberat 258 Entscheidungen getroffen, im Vorjahresvergleich waren es noch 241 gewesen. Dieser deutliche Anstieg an Entscheidung bei nahezu gleichbleibender Zahl der Beschwerden ist laut ÖWR darauf zurückzuführen, dass es keinen allzu großen „Aufreger“ gab, sondern eine große Zahl einzelner Beschwerden zu unterschiedlichen Werbeaktivitäten.
Elf Stopps bei 258 Entscheidungen
Trotz dieses Anstiegs an Entscheidungen sprachen sich die Werberätinnen und Werberäte im Vorjahr gleich häufig – nämlich in elf Fällen – für einen sofortigen Stopp der Werbemaßnahme aus. ÖWR-Präsident Michael Straberger führt dies unter anderem auf eine positive Entwicklung in der Werbebranche zurück. „Die neuerlich geringe Anzahl an Stopp-Entscheidungen ist für uns ein positives Signal für das anhaltende verantwortungsvolle Agieren von werbetreibenden Unternehmen“, so Straberger. Auch die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen steigt, in neun der elf Fälle wurde das beanstandete Sujet umgehend entfernt. Das habe Straberger zufolge insbesondere mit der gewachsenen Akzeptanz des Werberates sowie der hohen Entscheidungskompetenz des Gremiums zu tun. Auch die Erhöhung der Durchsetzungskraft vor allem bei Stopp-Entscheidungen leiste hier einen wesentlichen Beitrag. „Grund dafür sind die strengeren Sanktionsmaßnahmen, die im Zuge der Novellierung des KommAustria-Gesetzes unsererseits umgesetzt wurden“, betont Straberger.
Beschwerdegründe: Geschlechterdiskriminierende Werbung erstmals nicht auf Platz 1
Das Ranking für das Jahr 2021 wird erstmals vom Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ angeführt: 116 Beschwerden gingen zu diesem Thema ein. An zweiter Stelle liegt „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 105 Beschwerden, gefolgt von „Irreführung und Täuschung“ mit 59 Beschwerden. Weitere häufige Beschwerdegründe im Vorjahr waren „Gesundheit“ – nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie – sowie Rassismus, Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Gewalt, Sicherheit oder auch unlauterer Wettbewerb.
Die meisten Entscheidungen wurden auch im Vorjahr zu Werbemaßnahmen im Fernsehen getroffen – 62 Entscheidungen betrafen TV-Spots. Einen starken Anstieg gab es bei Entscheidungen zu Werbemaßnahmen in den sozialen Medien: Social Media liegt mit 35 Entscheidungen (2020:18) erstmals auf dem zweiten Rang, gemeinsam mit Plakat/Citylight. 24 Entscheidungen gab es zu Anzeigen in Printmedien.
Ausblick auf kommende Schwerpunkte
Für das Jahr 2022 stehen für den Werberat insbesondere die Konsolidierung und Weiterentwicklung von zahlreichen bereits gestarteten Initiativen an. So soll die Selbstregulierung durch das novellierte KommAustria-Gesetz nachhaltig gestärkt werden, eine Erweiterung des Themenkreises um den Bereich Nachhaltigkeit sowie der technische und grafische Relaunch der Werberat-Website stehen ebenfalls auf dem Programm. Auch die ÖWR-Kampagne „Ein GUTER WerbeRAT“ wird mit einem Schwerpunkt auf Online und TV fortgesetzt: Geplant ist eine breit angelegte dritte Welle noch vor dem Sommer.
Über den Werberat
Der Österreichische Werberat (ÖWR) ist ein unabhängiges Organ des Vereins „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“ und fördert mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Zuständigkeit des Werberats erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe, Fehlentwicklungen bzw. Missbräuche in der Werbung zu korrigieren, und dient damit sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.